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Inhalt des Beitrags:

Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur bedingt möglich!

Allgemein

Leistungspflicht besteht bei den Krankenkassen, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist, das heißt, wenn eine Krankheit erkannt, geheilt, ihre Verschlimmerung verhütet oder Beschwerden, die mit der Krankheit einhergehen, gelindert werden können. Deshalb - die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt nach strengsten Kriterien.

So hat die DAK stellvertretend für viele gesetzliche Krankenkassen folgende Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Schönheitsoperationen festgelegt: Ausführlicher schriftlicher Bericht des Mitgliedes, warum und weshalb er eine Schönheitsoperationen vornehmen lassen möchte. Ausführlicher ärztlicher Befundbericht, seit wann der Patient in (psychologischer oder ärztlicher) Behandlung ist. Darin muss aufgeführt werden, welche Beschwerden vorliegen, welche Diagnose getroffen wurde, ob Medikamente auf Grund der Beschwerden verschrieben wurden und welche schulmedizinischen Maßnahmen bereits getroffen wurden (zum Beispiel bei Brustverkleinerung wegen Rückenbeschwerden). Der Arzt muss die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs erklären. Gefordert werden Berichte oder Nachweise über (psycho-)therapeutische Behandlungen und psychologische Gutachten. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird der Fall von den Sachbearbeitern an den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) weitergeleitet. Dort entscheidet ein Gremium von Fachärzten über die Notwendigkeit eines Eingriffs.

Der Krankenkasse aber bleibt es letztendlich vorbehalten, ob eine Kostenübernahme für eine schönheitschirurgische Maßnahme gewährt wird. Sollte der Antrag positiv entschieden werden, ist es nicht sicher, ob eine vollständige Übernahme oder nur ein Anteil der Kosten erstattet wird.

Tipp

Die Kosten werden vielleicht noch übernommen von:

  • Lidkorrektur, wenn die hängenden Lider die Sicht einschränken
  • Nasenkorrektur, wenn die Atmung behindert wird
  • Brustverkleinerung, wenn die Patienten von Rückenschmerzen und Ekzemen geplagt wird
  • Ohrkorrektur bei Kindern und Jugendlichen
  • Narbenkorrekturen, wenn sie zu Funktionsstörungen führen
  • Feuermale, weil sie zu den Krankheiten zählen
  • Haartransplantation, falls der Haarverlust durch eine Verbrennung oder Krankheit bedingt ist
  • Wiederherstellung nach Unfällen oder Verbrennungen werden immer bezahlt

Vor jedem Eingriff

Holen Sie sich immer mehrere fachkundige Meinungen ein und erkundigen Sie sich, welche Methode angewandt werden soll, welche Alternativen es gibt, wie groß der operative Eingriff ist, wie lange er dauert, wie lange Sie zur Erholung brauchen, welche möglichen Risiken bestehen könnten und mit welchen Komplikationen zu rechnen ist (und wie oft sie vorkommen!).

Nehmen Sie immer eine vertraute Person mit zu den Vorgesprächen, denn mehrere Ohren hören mehr.
Denken Sie daran:
Der Schönheitsbegriff ist subjektiv, das heißt, auch das subjektive Schönheitsgefühl des Chirurgen spielt für das Operationsergebnis eine wesentliche Rolle. Klären Sie ab, ob Ihre Vorstellungen mit denen des Operateurs übereinstimmen. Warten Sie nicht darauf, dass Ihnen ein Schönheitschirurg von einer Operation abrät.

Achten Sie im Gespräch auf die verstärkenden Aussagen ihres Arztes. Viele Patienten fühlen sich nach einem Gespräch mit dem Schönheitschirurgen noch "hässlicher" als zuvor.
Auch das ist "Marketing":
Bedürfnisse zu verstärken und den Druck des Veränderungswunsches zu erhöhen.

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